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   OLG Hamm, 10.06.2015 - I-20 U 100/15   

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https://dejure.org/2015,15701
OLG Hamm, 10.06.2015 - I-20 U 100/15 (https://dejure.org/2015,15701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2015 - I-20 U 100/15 (https://dejure.org/2015,15701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - I-20 U 100/15 (https://dejure.org/2015,15701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten eines Versicherungsvermittlers hinsichtlich einer erst später in Kraft tretenden Belastung der Beiträge einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
    Grenzen der Beratungspflicht bezüglich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflichten eines Versicherungsvermittlers hinsichtlich einer erst später in Kraft tretenden Belastung der Beiträge einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 O 196/14
  • OLG Hamm, 10.06.2015 - I-20 U 100/15

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1550
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 100/15
    Zwar unterliegen Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Direktversicherung nicht der Beitragspflicht, soweit der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat, weil der Vertrag mit der Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft aus dem betrieblichen Bezug gelöst ist und deshalb nicht mehr § 229 Abs. 1 Ziffer 5 SGB V unterfällt (BVerfG, Beschluss vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08 - Rn. 15, juris).
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 100/15
    Weil damit die Gefahr der Umgehung einer Beitragspflicht durch die Zusage einer Kapitalleistung vor Eintritt des Versicherungsfalls einherging, wurde § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V entsprechend ergänzt, um sämtliche Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung gleich zu stellen (vgl. BT-Drucksache 1525/15, S. 139 zu Art. 1 Ziffer 143; ebenso BSG, - B 12 KR 5/06 R - Urteil vom 13.09.2006, Rn. 14, juris).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 100/15
    Vor Geltung dieses Gesetzes und damit auch bei Vermittlung der Direktversicherung durch den Beklagten waren einmalige Kapitalleistungen nur dann beitragspflichtig, wenn diese an Stelle eines bereits geschuldeten Versorgungsbezugs traten, d. h., wenn die Kapitalabfindung einen nach Eintritt des Versicherungsfalls zu beanspruchenden Rentenbezug ersetzte (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 10/94 - Rn. 13, juris).
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